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Fallstudie 3

Erfolgreiche Anpassung an das neue Schweizer Datenschutzgesetz bei der Glaronia Informatik AG im Kanton Glarus

Ausgangssituation der Glaronia Informatik AG

Die Glaronia Informatik AG, ein traditionsreicher IT-Dienstleister mit 20 Mitarbeitern aus Glarus, stand vor einer bedeutsamen Herausforderung: Obwohl sie bereits im Bereich der Datensicherheit stark aktiv waren, hatten sie sich bisher nur wenigum den Datenschutz gekümmert, da das Gesetz bisher keine Sanktionen vorsah. Mit der Einführung des neuen schweizerischen Datenschutzgesetzes, das ab dem 01.09.2023 in Kraft tritt, rückte das Thema Datenschutz jedoch stärker in ihren Fokus.

Gruppe 583

Ziele der Glaronia Informatik AG

Die primäre Zielsetzung der Glaronia Informatik AG war es, die Anforderungen der neuen Gesetzgebung zu erfüllen. Obwohl die Vorbereitung auf das revidierte Datenschutzgesetz in der Schweiz als notwendiges Übel angesehen wurde, erkannten sie die Bedeutung eines starken Datenschutzrahmens für ihre Geschäftstätigkeit.

Gruppe 582

Strategie und Umsetzung bei der Glaronia Informatik AG

Die Strategie bestand darin, ihre bestehenden Datenschutzmassnahmen zu überarbeiten und zu verbessern. Dies beinhaltete die Überarbeitung der internen Datenschutzrichtlinien und die Implementierung neuer gesetzlich geforderter Prozesse. Darunter fiel beispielsweise die Erstellung eines Auftragsdatenberarbeitungsvertrages, der sicherstellen sollte, dass alle Datenverarbeitungsprozesse gemäss der neuen Gesetzgebung durchgeführt werden.

Neben der Aktualisierung ihrer Datenschutzerklärung wurde auch die Kommunikation mit den Kunden verbessert, um ihnen zu versichern, dass ihre Daten sicher und gemäss den neuen Gesetzen behandelt werden. Dies beinhaltete die Aufklärung der Kunden über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Datenschutzes und die Gewährleistung, dass alle Fragen und Bedenken in Bezug auf den Datenschutz vollständig und transparent beantwortet wurden.

Gruppe 584

Langfristige Ergebnis bei der Glaronia Informatik AG

Die Implementierung dieser Massnahmen hat nicht nur dazu beigetragen, dass das Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch ein stärkeres Datenschutzbewusstsein bei Mitarbeitern und Kunden gefördert hat. Darüber hinaus hat die erweiterte Kommunikation und Aufklärung der Kunden dazu beigetragen, das Vertrauen in das Unternehmen zu stärken und die Kundenbeziehungen noch weiter zu verbessern.

Durch diese Massnahmen konnte unser Klient sich als verantwortungsbewusster und zuverlässiger Partner im Bereich des Datenschutzes etablieren und seinen Kundenstamm erweitern.

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